Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags
Befreiung von Kontoführungsgebühren
Internationaler Studentenausweis (ISIC)
URRmEL - Die Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt von Studis für Studis
Grundsätzlich gilt: Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.
Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind, den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos zu nutzen, kann auf Antrag und gegen Nachweis der für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs erhobene Beitragsanteil zurückerstattet werden.
Eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags ist möglich wegen:
1. Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO)
2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o. g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO)
3. Exmatrikulation nach Beginn des o.g. Semesters wegen Hochschulwechsels bei Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis zum Ende des ersten Monats des Semesters/Studienjahrs. (§6 Ziff. 2 BO) (Verlängerung der Frist um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation)
In anderen als den aufgeführten Fällen ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Fragen zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages bitte an stwbeitrag[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Informationen zu den Antragsfristen finden Sie in den Hinweisen im Antrag auf Beitragsrückerstattung sowie in der Beitragsordnung.
Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
In bestimmten Fällen ist eine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages durch die Universität Heidelberg möglich. Wenn Sie sich beispielsweise bis spätetstens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren, dann werden die bereits gezahlten Gelder erstattet.
Antragsformular für die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags. Die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrages muss bei der jeweiligen Hochschule beantragt werden!
Antragsformulare und Hinweise von anderen Hochschulen erhalten Sie beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule.
Es gilt: Eine Wohnung ‒ ein Beitrag. Aktuell beträgt dieser Beitrag 17,50 Euro im Monat. In einer WG muss der Beitrag also nur einmal bezahlt werden.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Empfänger von Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe etc.), für Schwerstbehinderte und für nicht bei den Eltern lebende BAföG-Empfänger möglich.
Alles, was man wissen muss, findet man online hier.
Wer Ausbildungsförderung (BAföG) erhält oder aus anderen Gründen von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann bei der Telekom den so genannten „Sozialtarif“ beantragen. Auch Studierende, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind (Behinderungsgrad mindestens 90 %), können den Sozialtarif bekommen.
Im Sozialtarif bekommt man ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro, behinderte Studierende erhalten ein Guthaben von 8,72 Euro. Allerdings gilt das Guthaben nur im Festnetz der Telekom (ISDN oder analog). Telefoniert man über einen anderen Anbieter, verfällt das Guthaben.
Das Guthaben gilt nur für Gespräche, also nicht für die monatlichen Grundgebühren, und muss jeweils innerhalb eines Monats genutzt werden. Wird in einem Monat für weniger als 6,94 Euro bzw. 8,72 Euro telefoniert, so verfällt das Guthaben.
Antrag: Im T-Punkt unter Vorlage des BAföG-Bescheides oder der Rundfunkgebührenbefreiung oder online bei der Telekom
Viele Banken bieten kostenlose Girokonten oder Girokonten mit besonderen zusätzlichen Vergünstigungen für Studierende. Oft ist jedoch Voraussetzung, dass regelmäßige Geld eingeht (z. B. von den Eltern, BAföG oder eigene Einkünfte).
Es lohnt sich auf jeden Fall, vorher zu vergleichen und auf Details zu achten: Eine EC-Karte kann inklusive sein oder extra kosten, auf das Guthaben können Zinsen gezahlt werden oder nicht, auch das Kreditlimit kann unterschiedlich hoch sein.
Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.
Dies gilt auch für ausländische Studierende. Ausnahme: Die Studierenden aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel enthält, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E-111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen.
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, muss die Verdienstgrenzen einhalten, sonst fällt man aus der Familienversicherung. Infos finden Sie unter hier.
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. dem Ende des 14. Fachsemester können Studierende die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung nutzen. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich viel.
Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen KV versichert bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, man kann also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Für Studierende an einer Hochschule, die dem Studierendenwerk Heidelberg zugeordnet ist, bestehen zwei Arten von Unfallversicherungen:
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.
Versicherungsschutz besteht:
Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.
Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen bei der Hochschule, üblicherweise beim Studierendensekretariat oder einer anderen zuständigen Stelle an der Hochschule, gemeldet werden.
Die Unfallmeldungen der Studierenden der Universität Heidelberg werden aufgrund einer gesonderten Beauftragung durch das Studierendenwerk Heidelberg vorgenommen.
Detailliertere Auskünfte hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes
Zusatz-Unfallversicherung
Eine Zusatz-Unfallversicherung besteht für:
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance, Marstallhof 1, Zi. 305
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-2386
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Bei Diebstahl von Bekleidungsstücken und Fahrrädern von Studierenden kann unter den folgenden Bedingungen eine Entschädigung durch das Studierendenwerk Heidelberg gewährt werden:
Schadensmeldungen müssen beim Studierendenwerk Heidelberg eingereicht werden; vorher ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Bei Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros vorzulegen, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde. Die Bescheinigung kann frühestens 14 Tage nach dem Diebstahl ausgestellt werden.
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-2386, E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Infos und Schadensmeldungen
Wichtig: Ohne gültige Immatrikulationsbestätigung kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitere Informationen: www.heidelberg.de/frauennachttaxi
Für Studentinnen, die nach Dossenheim weiterfahren wollen, gibt es eine ähnliche Regelung:
Nachts (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) gibt es sowohl für Studentinnen als auch für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Dossenheim haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Nachttaxi. Für 7,50 Euro sind Fahrten von Heidelberg nach Dossenheim, auch Sammelfahrten mit bis zu vier Personen, möglich. Die Fahrscheine erhalten Sie beim Bürgerbüro im Rathaus: Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.
Rufnummer der Funktaxi-Zentrale: 06221 302030
Rufnummer des Taxi HDirekt: 06221 739090
Ausführliche Informationen der Gemeinde Dossenheim
Mobil durchs ganze Semester
Mobil sein, Geld sparen und etwas für die Umwelt tun? Das geht – mit dem Semester-Ticket!
Ein Vertrag mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) macht es möglich, dass die Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg und der Hochschule für Kirchenmusik vergünstigt mit dem ÖPNV unterwegs sind.
Alle Studierenden zahlen einen Solidarbeitrag von 35,30 Euro pro Semester, der als Grundfinanzierung für das Semester-Ticket und weiterer Leistungen des Verkehrsverbundes dient – besonders der so genannten kostenlosen Abend-, Wochenend- und Feiertagsnutzung, die mit 5 Euro der 35,30 Euro finanziert wird.
Alle Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg und der Hochschule für Kirchenmusik dürfen mit dem Studienausweis täglich ab 19.00 Uhr, am gesamten Wochenende und an Feiertagen Busse und Bahnen im Gebiet des VRN (Netzkarte) ohne Westpfalz (ehemaliges WVV-Gebiet) kostenlos nutzen. Damit wird allen Studierenden, die zur Leistung des Solidarbeitrags herangezogen werden, eine Gegenleistung geboten.
Geltungsbereich
Sämtliche nicht-zuschlagspflichtige öffentliche Verkehrsmittel (inklusive der Heidelberger Bergbahn) im Tarifgebiet des VRN, das von Kaiserslautern Hbf und dem französischen Wissembourg bis Wertheim und Würzburg reicht!
Übersicht über das Tarifgebiet
Geltungsdauer
Jeweils für sechs Monate.
Preis
175 Euro für sechs Monate, Anschlussticket 197,60 Euro. Die Stadt Heidelberg bezuschusst den Preis des Semester-Tickets mit 2,50 Euro beim Kauf des Tickets in den Onlineshops oder App der RNV GmbH sowie der DB Regio AG.
Heidelberger Erstsemester-Studierende erhalten einmalig kostenloses Semesterticket
ÖPNV-Kostenerstattung auch für Studierende an Fachhochschulen und Auszubildende.
Ein besonderes Willkommensgeschenk hält die Stadt Heidelberg für Erstsemester-Studierende der Universität bereit: Die Stadt erstattet ihnen ab dem Sommersemester 2020 einmalig die Kosten für das Semesterticket des „Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH“ (VRN). Das Semesterticket kostet im Jahr 2020 insgesamt 175 Euro pro Semester. Schülerinnen und Schülern einer Hoch- oder Fachschule beziehungsweise Studierenden an Hoch- und Fachschulen sowie Auszubildenden werden erworbene VRN-Zeitkarten bis zum Höchstbetrag der Kosten eines Semester-Tickets ebenfalls erstattet. Dies hat der Heidelberger Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Februar 2020, beschlossen. Die Voraussetzung: Die Studierenden, Schüler oder Azubis müssen ihre Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem 1. Juli 2019 in Heidelberg begründet haben und dieser Wohnungsstatus muss zum 1. Juli 2020 noch bestehen.
Wo gibt es das Ticket?
Das Semester-Ticket gibt es in den ServiceCentern des Studierendenwerks sowie an den Verkaufsstellen des VRN.
Das Ticket kann auch online auf der Seite des RNV und der Seite der Deutschen Bahn oder über die VRN-Ticket-App gekauft werden.
Wichtig: Das VRN-Semesterticket kann auf dem Smartphone der Studierenden in der VRN-Ticket-App der Deutschen Bahn angezeigt werden. Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studienausweis gültig. Also immer den Ausweis mitnehmen! Übertragbar ist das Ticket nicht.
Tipp: Studierende mit gültigem Semester-Ticket des VRN bzw. des KVV können ein Anschluss-Semester-Ticket erwerben. Bei Fahrten außerhalb des VRN-Gebietes muss erst ab der Grenze des Verbundgebietes ein Ticket gelöst werden .
Weitere Infos zum Semester-Ticket und zum Anschluss-Ticket
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Karlsruher Verkehrsverbund
Studierendenwerk Heidelberg und Hochschule Heilbronn haben mit dem Heilbronner Verkehrsverbund (HNV), dem Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) sowie der Stadt Künzelsau einen Vertrag über ein Semesterticket für Studierende der Hochschule Heilbronn und der Reinhold-Würth-Hochschule geschlossen. Alle Studierenden zahlen einen Solidarbeitrag von 15 Euro pro Semester, der als Grundfinanzierung für das Semesterticket und weiterer Leistungen der Verkehrsverbünde dient.
Alle Studierenden der Hochschule Heilbronn mit Reinhold-Würth-Hochschule können den Stadtverkehr Heilbronn (Zone A) mit ihrem Studentenausweis täglich ab 19.00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt in Künzelsau in den NVH-Tarif-Zonen 7 und 10, für den Citybus und die Bergbahn.
Geltungsbereich
Sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Stadtbahn und Bergbahn Künzelsau) im Hohenlohekreis sowie Kreis Heilbronn inkl. Stadt Heilbronn.
Geltungsdauer
Jeweils für ein Semester: Sommersemester vom 1. März bis 31. August, Wintersemester vom 1. September bis Ende Februar des Folgejahres.
Preis
159 Euro für ein Semester
Wo gibt es das Ticket?
Die Semestertickets gibt es in Heilbronn beim HNV, in Künzelsau beim NVH KundenCenter und beim AStA der Hochschule Heilbronn gegen Vorlage von Studienausweis oder Immatrikulationsbescheinigung.
Wichtig: Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis gültig – also immer den Ausweis mitnehmen!
Tipp: Studierende mit gültigem Semester-Ticket des VRN bzw. des KVV können ein Anschluss-Semesterticket, das so genannte Semester-Ticket-Plus, erwerben.
Weitere Infos über das Semester-Ticket und Semester-Ticket-Plus:
Heilbronner Verkehrsverbund
Kostenlose Nutzung der Busse und Bahnen für alle Studierenden!
Täglich freie Fahrt ab 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig!
Alle Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg dürfen mit dem Studierendenausweis täglich ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig Busse und Bahnen kostenlos nutzen – im Bereich der Waben 125, 105, 135 und 145 (Heidelberg, Eppelheim, Dossen- heim/Schriesheim und Leimen/Sandhausen/Nussloch).
Weitere Infos über das Semester-Ticket und Anschluss-Semester-Ticket: Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Täglich freie Fahrt ab 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Alle Studierenden der Hochschule Heilbronn und der Reinhold-Würth-Hochschule sind berechtigt, mit dem Studierendenausweis täglich ab 19.00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sogar ganztägig den Stadtverkehr Heilbronn (Zone A) kostenlos zu nutzen. Diese Regelung gilt auch in Künzelsau in den NVH-Tarif-Zonen 7 und 10, für den Citybus und die Bergbahn.
Weitere Infos über das Semester-Ticket und Semester-Ticket-Plus: Heilbronner Verkehrsverbund
Durch Spenden und den Einsatz von Eigenmitteln ist es dem Studierendenwerk Heidelberg in Einzelfällen möglich, wirtschaftlich besonders schlecht gestellten Studierenden im Hauptstudium einen Essenszuschuss zu gewähren.
Der Zuschuss wird in der Regel einmal im Semester auf Antrag gewährt.
Anträge müssen bis spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein. Pro Semester können je nach Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro in Form von entsprechenden Guthaben auf der CampusCard bewilligt werden. Wird der Antrag im Rahmen der Sozialberatung gestellt, kann auch ein höherer Essenszuschuss gewährt werden.
Der Antrag kann hier runtergeladen werden.
Den ausgefüllten Antrag entweder per Post an das Studierendenwerk Heidelberg senden oder persönlich abgeben:
Postanschrift
Studierendenwerk Heidelberg
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
In Heidelberg:
In Heilbronn:
Studierendenwohnheim Gustav-Berger-Haus
Max-Planck-Straße 31
Di 10.00 - 13.00 Uhr, Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07131 250315
E-Mail:wohnen[at]stw.uni-heidelberg[dot]de.
Unter bestimmten Umständen können Studierende Wohngeld erhalten. Da für die Wohngeldberechtigung viele verschiedene Kriterien berücksichtigt werden müssen, sollten sich Studierende, z. B. bei der Sozialberatung des Studierendenwerks, genau informieren.
Wohngeldstelle
Fischmarkt 2 (1. OG)
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 58-38710 bis 58-38714 und 58-38716 bis 58-38720
Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Wohngeldstelle des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürstenanlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 5221545
Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung
Wohngeldstelle Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 994245
Öffnungszeiten: Mo 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 1290
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 - 18.30 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr
Wohngeldstelle Stadt Schwäbisch Hall
Gymnasiumstraße 2
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791 751287
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Sozialamt Mosbach
Renzstraße 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261 840
Bürgeramt Bad Mergentheim
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
Tel.: 07931 575007
Die kleine grüne Plastikkarte im Scheckkartenformat mit dem Namen „ISIC“ (International Student Identity Card) ist eine fast unerlässliche Reisebegleiterin für Studierende im Ausland und dient zugleich als Servicekarte hier in Deutschland.
Mit dem ISIC stehen weltweit über 41.000 Vergünstigungen und Services zur Verfügung:
Der ISIC wird in über 100 Ländern anerkannt; er kostet 15 Euro und gilt 1 Jahr ab der Ausstellungsdatum.
In Heidelberg
STA Travel, Hauptstraße 139
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 357 91 20
E-Mail: heidelberg[at]statravel[dot]de
oder online.
Um ihn zu beantragen, benötigt man eine Immatrikulationsbescheinigung sowie den Personalausweis und ein Passbild.
rds Reisedienst Deutscher Studentenschaften
Grindelallee 114, 20146 Hamburg
Tel.: 040 4146490
Fax: 040 41464944
E-mail: info[at]ISIC[dot]de, ISIC
Die Werkstatt befindet sich Im Neuenheimer Feld 704
(am Klausenpfad).
Di und Do 16.00 - 20.00 Uhr
Do 14.00 - 20.00 Uhr
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: http://urrmel.uni-hd.de
Studierende können das CarSharing-Angebot zu folgenden Bedingungen nutzen:
Konditionen für Studierende mit Semesterticket (aufgrund einer Kooperation mit dem URN/VRN):
Konditionen für Studierende ohne Semesterticket:
In Leimen-St. Ilgen, in der Heidelberger Altstadt, im Neuenheimer Feld, in der Sickinger Straße, und vielen weiteren Orten sind flächendeckend Fahrzeuge von stadtmobil stationiert.
Einen Lageplan finden Sie hier.