Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.
Dies gilt auch für ausländische Studierende. Ausnahme: Die Studierenden aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel beinhaltet, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E-111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen.
Für Studierende an einer Hochschule, die dem Studierendenwerk Heidelberg zugeordnet ist, bestehen zwei Arten von Unfallversicherungen:
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.
Versicherungsschutz besteht:
Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.
Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen bei der Hochschule, üblicherweise beim Studierendensekretariat oder einer anderen zuständigen Stelle an der Hochschule, gemeldet werden.
Die Unfallmeldungen der Studierenden der Universität Heidelberg werden aufgrund einer gesonderten Beauftragung durch das Studierendenwerk Heidelberg vorgenommen.
Detailliertere Auskünfte hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes
Zusatz-Unfallversicherung
Eine Zusatz-Unfallversicherung besteht für:
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Im Neuenheimer Feld 674
69120 Heidelberg
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, muss die Verdienstgrenzen einhalten, sonst fällt man aus der Familienversicherung. Infos finden Sie unter hier.
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. dem Ende des 14. Fachsemester können Studierende die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung nutzen. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich viel.
Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen KV versichert bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, man kann also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Bei Diebstahl von Bekleidungsstücken und Fahrrädern von Studierenden kann unter den folgenden Bedingungen eine Entschädigung durch das Studierendenwerk gewährt werden:
Schadensmeldungen müssen beim Studierendenwerk Heidelberg eingereicht werden; vorher ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Bei Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros vorzulegen, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde. Die Bescheinigung kann frühestens 14 Tage nach dem Diebstahl ausgestellt werden.
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Im Neuenheimer Feld 674
69120 Heidelberg
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Infos und Schadensmeldungen:
Hinweise zur Datenverarbeitung
Wichtig: Ohne gültige Immatrikulationsbestätigung kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.