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Versicherungen

Krankenversicherung

Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.

Dies gilt auch für ausländische Studierende. Ausnahme: Die Studierenden aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel beinhaltet, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E-111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen.


Unfallversicherungen

Für Studierende an einer Hochschule, die dem Studierendenwerk Heidelberg zugeordnet ist, bestehen zwei Arten von Unfallversicherungen:

Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.

Versicherungsschutz besteht:

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme  an Repetitorien und Exkursionen)
  • während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken
  • beim Allgemeinen Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung  
  • auf den damit zusammenhängenden Wegen

Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.

Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen bei der Hochschule, üblicherweise beim Studierendensekretariat oder einer anderen zuständigen Stelle an der Hochschule, gemeldet werden.
Die Unfallmeldungen der Studierenden der Universität Heidelberg werden aufgrund einer gesonderten Beauftragung durch das Studierendenwerk Heidelberg vorgenommen.

Detailliertere Auskünfte hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes

Unfallanzeige

Zusatz-Unfallversicherung

Eine Zusatz-Unfallversicherung besteht für:

  • Unfälle in der Freizeit,
  • Unfälle bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule,
  • Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent – sofern diese Tätigkeit zur Examensvorbereitung gehört,
  • Unfälle während eines Auslandssemesters,
  • Todesfälle


Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Im Neuenheimer Feld 674
69120 Heidelberg
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de

 


Familienversicherung

Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, muss die Verdienstgrenzen einhalten, sonst fällt man aus der Familienversicherung. Infos finden Sie unter hier.


Studentische Krankenversicherung

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. dem Ende des 14. Fachsemester können Studierende die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung nutzen. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich viel.

Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen KV versichert bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, man kann also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.


Diebstahlentschädigungsfond

Bei Diebstahl von Bekleidungsstücken und Fahrrädern von Studierenden kann unter den folgenden Bedingungen eine Entschädigung durch das Studierendenwerk gewährt werden:

  • Die Gegenstände wurden in den Kleiderablageräumen, Fluren oder Unterrichtsräumen der Hochschulen entwendet, die die Geschädigten unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studium aufgesucht haben.
  • Abgeschlossene Fahrräder sind nur versichert, wenn sie in den zugelassenen Abstellräumen bzw. -plätzen des Hochschulgebiets abgestellt wurden. Als Hochschulgebiet gelten auch die Mensen, Cafeterien und die vom Studierendenwerk Heidelberg verwalteten Gebäude.
  • Für über Nacht abgestellte Fahrräder in den Wohnheimen des Studierendenwerks Heidelberg gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn sie sich entweder im Haus oder in einem anderen abgeschlossenen Raum befanden. Der Schadenersatz beträgt bis zu 256 Euro pro Entschädigungsfall und Jahr.

Schadensmeldungen müssen beim Studierendenwerk Heidelberg eingereicht werden; vorher ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Bei Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros vorzulegen, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde. Die Bescheinigung kann frühestens 14 Tage nach dem Diebstahl ausgestellt werden.

Auskunft

Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Im Neuenheimer Feld 674
69120 Heidelberg
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
 

Infos und Schadensmeldungen:

Hinweise zur Datenverarbeitung

Wichtig: Ohne gültige Immatrikulationsbestätigung kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

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