Stipendien & Kredite
Stipendien gibt’s nur für Hochbegabte? Falsch! Tatsächlich gibt es viele verschiedene StipendiengeberInnen, die ihre Stipendien nach ganz unterschiedlichen Kriterien vergeben. Soziales Engagement, die persönliche Lebenssituation oder politischer Einsatz können eine wichtige Rolle spielen. Am besten schaust du dich daher im Internet um und findest heraus, welches Stipendium das richtige für dich ist.
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Bei finanziellen Engpässen kann ein zinsloses Bürgschaftsdarlehen gewährt werden!
Du stehst kurz vor dem Studienabschluss und willst dich auf deine Prüfungen konzentrieren statt auf einen Nebenjob? Du bist mitten im Studium und hast für eine begrenzte Zeit kein Einkommen, zum Beispiel wegen eines Jobwechsels?
Wenn du vorübergehend knapp bei Kasse bist, ist unser Darlehen möglicherweise die Rettung. Das Studierendenwerk Heidelberg kann in solchen Fällen ein zinsloses Bürgschaftsdarlehen gewähren, damit du dein Studium fortsetzen kannst.
Voraussetzung dafür ist, dass dein ordnungsgemäßer Studienabschluss zu erwarten ist. Das bedeutet konkret, dass du deine bisherigen Studienleistungen nachweisen musst. Wichtig ist außerdem, dass du eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst und eine Person mit angemessen hohem Einkommen für dich bürgen kann.
Das Darlehen beläuft sich in der Regel auf maximal das Sechsfache des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes. Ausgezahlt wird das Geld je nach Bedarf in einer Summe oder in monatlichen Raten, und mit der Rückzahlung beginnen musst du spätestens sechs Monate nach Ende deines Studiums.

Für Studienanfängerinnen und -anfänger mit Sozialleistungsbezug
Studieninteressierte aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, sind oftmals nicht in der Lage, den zur Immatrikulation fälligen ersten Semesterbeitrag aufzubringen. Diese Sozialleistungen sind Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Studierendenwerk Heidelberg stellt betroffenen Studierwilligen einmalige Stipendien in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags zur Verfügung. Damit soll insbesondere Studieninteressierten aus hochschulfernen Elternhäusern bzw. Studieninteressierten mit Migrationshintergrund die Aufnahme eines Studiums ermöglicht werden.
Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der Immatrikulation an einer Hochschule beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein.

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