Stipendien & Kredite
Stipendien gibt’s nur für Hochbegabte? Falsch! Tatsächlich gibt es viele verschiedene StipendiengeberInnen, die ihre Stipendien nach ganz unterschiedlichen Kriterien vergeben. Soziales Engagement, die persönliche Lebenssituation oder politischer Einsatz können eine wichtige Rolle spielen. Am besten schaust du dich daher im Internet um und findest heraus, welches Stipendium das richtige für dich ist.
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Bei finanziellen Engpässen kann ein zinsloses Bürgschaftsdarlehen gewährt werden!
Du stehst kurz vor dem Studienabschluss und willst dich auf deine Prüfungen konzentrieren statt auf einen Nebenjob? Verständlich. Wenn du deshalb knapp bei Kasse bist, ist unser Darlehensfonds möglicherweise die Rettung. Das Studierendenwerk Heidelberg kann in solchen Fällen ein zinsloses Bürgschaftsdarlehen gewähren, dass dich finanziell stressfrei durch die Abschlussphase bringt.
Voraussetzung dafür ist, dass dein ordnungsgemäßer Studienabschluss zu erwarten ist. Das bedeutet konkret, dass du Studienleistungen nachweisen musst, die zeigen, dass dein Abschluss in greifbarer Nähe ist. Bei der Antragstellung musst du also Studiennachweise oder die Bestätigung zur Anmeldung bspw. zur Bachelor-Arbeit vom Prüfungsamt beilegen, um nachzuweisen, dass du tatsächlich schon AbschlusskandidatIn bist. Wenn diese Nachweise schon mit deinen BAföG-Unterlagen bei uns eingegangen sind, kannst du beim Antrag auf den Darlehensfonds darauf verzichten. Wichtig ist außerdem, dass du eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst und eine/n taugliche/n Bürgen /Bürgin hast.
Das Darlehen beläuft sich in der Regel auf maximal das Sechsfache des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes; derzeit sind es 4.020 Euro. Ausgezahlt wird das Geld in den letzten sechs Monaten des Studiums, und zurückzahlen musst du es ab sechs Monate nach Ende deines Studiums.

Studierendenwerk Heidelberg „Vertriebspartner“ der KfW
Die KfW (öffentlich-rechtliche Bank in der Trägerschaft des Bundes und der Länder) bietet Studienkredite zur Ausbildungsfinanzierung eines Studiums an in Deutschland gelegenen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen an. Auch das Studierendenwerk Heidelberg ist Vertriebspartner der KfW. Es bietet Studierenden aller deutschen Hochschulen Beratung zu den Kreditkonditionen und Hilfe beim Abschluss entsprechender Darlehensverträge an.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienkredit. Über einen Kreditantrag entscheidet ausschließlich die KfW. Der Vertriebspartner darf ein unvollständiges oder den Vergabebedingungen nicht entsprechendes Vertragsangebot nicht an die KfW weiterleiten. Außerdem: Die nachstehenden Erläuterungen sind unverbindlich; sie können keine Ansprüche gegen die KfW oder gegen das Studierendenwerk Heidelberg begründen, die über das Vertragsangebot und die Vertragsbedingungen der Bank hinausgehen.


Das Verfahren
Interessenten besorgen sich bei der KfW ausschließlich über das Internet Informationen zu den Darlehenskonditionen und das ihrem Studienfinanzierungsbedarf entsprechende Vertragsangebot (www.kfw.de). Mit dem vollständigen, noch nicht unterschrieben Vertragsangebot und den erforderlichen Original nachweisen zu Person und Studium wenden sich die Studierenden persönlich an einen Vertriebspartner ihrer Wahl. Der Vertriebspartner prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (bei dieser Gelegenheit kann das Vertragsangebot auch noch unmittelbar geändert werden), beglaubigt die in seiner Gegenwart vorzunehmenden Vertragsunterschriften, bestätigt der Bank via Internet die Richtigkeit der Antragsdaten und leitet die schriftlichen Vertragsunterlagen an die Bank weiter. Die Entscheidung teilt die KfW dem Darlehensnehmer mit.
Später: Der Kreditnehmer muss bei einem Vertriebspartner halbjährlich ‒ jeweils bis 15.04. und 15.10. ‒ nachweisen, dass die Auszahlungsbedingungen des Studienkredits auch weiterhin vorliegen. Nach Ende der letzten Auszahlungsperiode sind alle weiteren Klärungen unmittelbar bei der KfW vorzunehmen; die Vertriebspartner sind dabei nicht mehr beteiligt.
Für Studienanfängerinnen und -anfänger mit Sozialleistungsbezug
Studieninteressierte aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, sind oftmals nicht in der Lage, den zur Immatrikulation fälligen ersten Semesterbeitrag aufzubringen. Diese Sozialleistungen sind Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit 2017 stellt das Studierendenwerk Heidelberg betroffenen Studierwilligen einmalige Stipendien in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags zur Verfügung. Damit soll insbesondere Studieninteressierten aus hochschulfernen Elternhäusern bzw. Studieninteressierten mit Migrationshintergrund die Aufnahme eines Studiums ermöglicht werden.
Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der Immatrikulation an einer Hochschule beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein.

Studienkredite und Stipendien
Martina Kokott
Tel.: 06221 54-5404
Studierendenwerk Heidelberg
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Deutschland
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