BAföG

In Deutschland sollen alle Menschen in der Lage sein, das Studium zu machen, das sie interessiert – egal, wie es um die persönlichen Finanzen bestellt ist. Der Schlüssel dazu kann das BAföG sein. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, und das regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Studentinnen und Studenten in Deutschland.

Und das steht im Gesetz (§ 1 BAföG):

Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

BAföG Vorteile auf einen Blick
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Bis zu 934 Euro im Monat sind drin!

BAföG ermöglicht dir das Studium deiner Wahl, indem es dich finanziell unterstützt, wenn es deine Familie nicht kann.

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Geschenktes Geld!

BAföG musst du in der Regel nur zur Hälfte und ohne Zinsen zurückzahlen.

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Wenn es dein Einkommen erlaubt:

Die maximale Rückzahlungssumme liegt bei 10.010 Euro und muss erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit abbezahlt werden.

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Achtung!

Auch mit eigenem Vermögen kannst du BAföG-berechtigt sein.

Alle BAföG Infos auf einen Blick

Du bist unsicher, ob du überhaupt BAföG bekommen kannst?

Dein möglicher BAföG-Anspruch kann zwischen 10 Euro und 934 Euro liegen, sofern du bezugsberechtigt bist. Prüfe, ob du berechtigt bist, und stelle einen Antrag über BAföG Digital, denn oft ist mehr drin, als man denkt!

Kurzinformationen

• Die erste Hochschulausbildung ist in der Regel förderungsfähig
• Ein Master-Studiengang ist in der Regel dann förderungsfähig, wenn ein Bachelorstudium erfolgreich absolviert wurde
• Die Förderungshöhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von eventuell eigenem Einkommen und eigenem Vermögen
• Förderungshöchstsatz: 934 Euro pro Monat
• Hinzuverdienstgrenze: Jahresdurchschnitt 520 Euro pro Monat
• Elternunabhängige Förderung möglich
• Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit deines Studienfachs ‒ Verlängerung im Einzelfall möglich
• Der Leistungsnachweis ist zu Beginn des fünften Fachsemesters zu erbringen (einmalig)
• Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf Antrag gefördert werden

Der BAföG-Digital-Antrag

Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto oder mit Ihrem neuen Personalausweis (eID) bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kannst du deinen Förderantrag digital stellen und deinem BAföG-Amt übermitteln. Du wirst schnell durch den Antrag geführt. Nachweise können später eingereicht werden, um Fristen zu wahren. Deine Eltern ergänzen den Antrag in einem separaten Bereich. Du hast den Antrag eingereicht? BAföG Digital informiert dich über den aktuellen Status im Amt, fehlende Angaben und Nachweise – per E-Mail und in deinem Bereich.

 

 

Rückzahlungsinformationen – Keine Angst vor Verschuldung!

• Nähere Infos erhaltet ihr ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (zuständige Behörde für Rückzahlung)
• BAföG-Leistungen werden in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt
• Die Schuldensumme ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt, sodass Studierende maximal 77 Raten begleichen müssen (gilt erst ab Studien- bzw. Förderungsbeginn WS 2019/2020)
• Rückzahlung frühestens fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer
• Rückzahlungsdauer bis zu 20 Jahre
• Ratenzahlung: mindestens 130 Euro monatlich (quartalsweise somit 390 Euro)
• Darlehensteilerlasse oder Freistellungen für Geringverdiener sind auf Antrag möglich

Erste Schritte für deinen BAföG-Antrag!
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Erst-Antrag

Grundsätzlich für jeden Erst-Antrag (Formular mit Lebenslauf; zu Beginn jedes Ausbildungsabschnittes). Schulischer und beruflicher Werdegang (im Formblatt 1 mit enthalten).

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Folgeantrag auf Ausbildungsförderung

Sofern sich weder die Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung noch die Angaben zu Einkommen, Vermögen, Bankverbindung u.ä. geändert haben, andernfalls ist das Formblatt 1 einzureichen.

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Einkommenserklärung

Einkommenserklärung beider Elternteile (elternabhängige Förderung) und ggfs. vom Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sind jährlich einzureichen.

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Willst du im Ausland studieren?

Das Formblatt soll zusammen mit Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung vor dem Antritt eines Auslandspraktikums odereiner Auslandsausbildung eingereicht werden. Bei Fortsetzung einer Auslandsausbildung soll dies Formblatt zusammen mit Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung eingereicht werden.

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Hast du ein Kind unter 14 Jahren?

Kinderbetreuungszuschlag. Für Kinder unter vierzehn Jahren, die mit der auszubildenden Person in einem Haushalt leben, wird dem Elternteil ein Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG gewährt. Sind beide Elternteile dem Grunde nach BAföG-förderberechtigt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten für den Kinderbetreuungszuschlag.

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Besitzt du keine deutsche Staatsbürgerschaft?

Nicht-EU-AusländerInnen bitte einen geeigneten Nachweis über den Aufenthaltsstatus einreichen.

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Befindest du dich kurz vor deinem 5. Fachsemester?

Formblatt 5 dient als Leistungsnachweis und muss am Ende des 4. Fachsemesters, spätestens vor Beginn des 5. Fachsemesters einmalig erbracht werden; ggfs. kann alternativ durch den Leistungsstand der erreichten ECTS-Punkte geführt werden.

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Möchtest du die Aktualisierung der Einkommensberechnung der Eltern oder des Ehepartners beantragen?

Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (Ausschlussfrist). Für die Entscheidung über diesen Antrag muss auch das Formblatt 3 – Einkommenserklärung für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums vorliegen.

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Hast du die für die Berechnung des Einkommens der Eltern notwendigen Auskünfte nicht?

Dieser Vordruck dient nicht dazu, Abschlags-/Vorschusszahlungen zu beantragen. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (Ausschlussfrist). Bevor du den Antrag stellst, nimm bitte Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung auf.

Weitere Hilfestellungen

Checkliste für die BAföG-Antragsstellung und BAföG-FAQs

Checkliste und BAföG-FAQs helfen mit Tipps und Ratschlägen für deine Antragstellung.

So erreichst du uns
Deutsches Studierendenwerk

BAföG-Hotline:

06221 54-5404

Montag und Mittwoch:

09.00 - 11.30 Uhr
12.30 - 16.00 Uhr

Deutsches Studierendenwerk

Offene BAföG-Sprechstunde:

Marstallhof 3, 69117 Heidelberg
Zugang über die Wendeltreppe rechts neben dem Eingang zur zeughaus-Mensa.

Montag und Mittwoch:

09.00 - 11.30 Uhr
12.30 - 16.00 Uhr

Deutsches Studierendenwerk

E-Mail für allgemeine Fragen zur Studienfinanzierung:

BAföG-Feedback:

Deutsches Studierendenwerk

Studierendenwerk Heidelberg

Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Deutschland
 

Deutsches Studierendenwerk

Fragen zu laufenden Anträgen:

Nachname beginnend A - K:

Nachname beginnend L - Z:

Deutsches Studierendenwerk

BAföG-Hotline des BMBF:

0800-2236341

Montag bis Freitag:

8.00 – 20.00 Uhr

Für diese Hochschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Heidelberg zuständig
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