Autorin: Lena Neumann
Das Bundesbildungsministerium hat zusammen mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken beschlossen, die Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage für das gesamte Wintersemester zu verlängern. Anfänglich war der Zuschuss nur von Juni bis September dieses Jahres geplant, doch aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den Maßnahmen, die seit Anfang November gelten, hat man sich für eine Verlängerung entschieden.
Die Überbrückungshilfe kann ab sofort ausschließlich online beantragt werden. Hier der Link zum Antrag: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start
Der Antrag muss für jeden Monat neu gestellt werden.
Die beschlossene Hilfe besteht aus zwei Komponenten: dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen, die über das zuständige Studierendenwerk verteilt werden. Der KfW-Studienkredit beinhaltet eine monatliche Auszahlung von 100€ bis 650€ und wir nun im Rahmen der Überbrückungshilfe für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Trotzdem handelt es sich dabei weiterhin um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss.
Anders ist dies bei den Zuschüssen des Studierendenwerks. Berechtigt ist man, wenn man durch die Pandemie und die getroffenen Maßnahmen in eine finanzielle Notlage geraten ist, zum Beispiel, wenn für den Lebensunterhalt nötige Einnahmen eines Nebenjobs weggefallen sind oder finanzielle Unterstützung der Eltern pandemiebedingt nicht mehr möglich sein sollte. Die Höhe des monatlichen Zuschusses richtet sich dabei nach dem Kontostand bei Antragsstellung und beträgt zwischen 100€ und 500€. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Hilfe stellt zudem das BAföG dar. Es ist auf jeden Fall ratsam zu prüfen, ob sich die persönliche Situation pandemiebedingt so verändert hat, dass nun ein Anspruch auf BAföG besteht.