BAföG

In Deutschland sollen alle Menschen in der Lage sein, das Studium zu machen, das sie interessiert – egal, wie es um die persönlichen Finanzen bestellt ist. Der Schlüssel dazu kann das BAföG sein. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, und das regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Studentinnen und Studenten in Deutschland.

Und das steht im Gesetz (§ 1 BAföG):

„Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.“

BAföG Vorteile auf einen Blick

Bis zu 992 Euro im Monat sind drin!

BAföG ermöglicht dir das Studium deiner Wahl, indem es dich finanziell unterstützt, wenn es deine Familie nicht kann.

Geschenktes Geld!

BAföG musst du in der Regel nur zur Hälfte und ohne Zinsen zurückzahlen.

Wenn es dein Einkommen erlaubt

Die maximale Rückzahlungssumme liegt bei 10.010 Euro und muss erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit abbezahlt werden.

Achtung!

Auch mit eigenem Vermögen kannst du BAföG-berechtigt sein.

Alle BAföG Infos auf einen Blick

Du bist unsicher, ob du überhaupt BAföG bekommen kannst?

Dein möglicher BAföG-Anspruch kann zwischen 10 Euro und 934 Euro liegen, sofern du bezugsberechtigt bist. Prüfe, ob du berechtigt bist, und stelle einen Antrag über BAföG Digital, denn oft ist mehr drin, als man denkt!

Kurzinformationen

Der BAföG-Digital-Antrag

Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto oder mit Ihrem neuen Personalausweis (eID) bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kannst du deinen Förderantrag digital stellen und deinem BAföG-Amt übermitteln. Du wirst schnell durch den Antrag geführt. Nachweise können später eingereicht werden, um Fristen zu wahren. Deine Eltern ergänzen den Antrag in einem separaten Bereich. Du hast den Antrag eingereicht? BAföG Digital informiert dich über den aktuellen Status im Amt, fehlende Angaben und Nachweise – per E-Mail und in deinem Bereich.

Rückzahlungsinformationen – Keine Angst vor Verschuldung!

Erste Schritte für deinen BAföG-Antrag!

Für einen vollständigen BAföG-Antrag sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen 

Erst-Antrag

Grundsätzlich für jeden Erst-Antrag (Formular mit Lebenslauf; zu Beginn jedes Ausbildungsabschnittes). Schulischer und beruflicher Werdegang (im Formblatt 1 mit enthalten).

Folgeantrag auf Ausbildungsförderung

Sofern sich weder die Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung noch die Angaben zu Einkommen, Vermögen, Bankverbindung u.ä. geändert haben, andernfalls ist das Formblatt 1 einzureichen.

Einkommenserklärung

Einkommenserklärung beider Elternteile (elternabhängige Förderung) und ggfs. vom Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sind jährlich einzureichen.

In manchen Fällen benötigt eure Sachbearbeiterin oder euer Sachbearbeiter weitere Unterlagen von euch,
um zu prüfen, ob du förderungsberechtigt bist

Willst du im Ausland studieren?

Das Formblatt soll zusammen mit Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung vor dem Antritt eines Auslandspraktikums odereiner Auslandsausbildung eingereicht werden. Bei Fortsetzung einer Auslandsausbildung soll dies Formblatt zusammen mit Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung eingereicht werden.

Hast du ein Kind unter 14 Jahren?

Kinderbetreuungszuschlag. Für Kinder unter vierzehn Jahren, die mit der auszubildenden Person in einem Haushalt leben, wird dem Elternteil ein Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG gewährt. Sind beide Elternteile dem Grunde nach BAföG-förderberechtigt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten für den Kinderbetreuungszuschlag.

Besitzt du keine deutsche Staatsbürgerschaft?

Nicht-EU-AusländerInnen bitte einen geeigneten Nachweis über den Aufenthaltsstatus einreichen.

Befindest du dich kurz vor deinem 5. Fachsemester?

Formblatt 5 dient als Leistungsnachweis und muss am Ende des 4. Fachsemesters, spätestens vor Beginn des 5. Fachsemesters einmalig erbracht werden; ggfs. kann alternativ durch den Leistungsstand der erreichten ECTS-Punkte geführt werden.

Möchtest du die Aktualisierung der Einkommensberechnung der Eltern oder des Ehepartners beantragen?

Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (Ausschlussfrist). Für die Entscheidung über diesen Antrag muss auch das Formblatt 3 – Einkommenserklärung für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums vorliegen.

Hast du die für die Berechnung des Einkommens der Eltern notwendigen Auskünfte nicht?

Dieser Vordruck dient nicht dazu, Abschlags-/Vorschusszahlungen zu beantragen. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (Ausschlussfrist). Bevor du den Antrag stellst, nimm bitte Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung auf.

Weitere Hilfestellungen

Checkliste für die BAföG-Antragsstellung und BAföG-FAQs

Checkliste und BAföG-FAQs helfen mit Tipps und Ratschlägen für deine Antragstellung.

So erreichst du uns

BAföG-Hotline

06221 54-5404

Öffnungszeiten

Di + Do: 10.00 – 16.00 Uhr

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Öffnungszeiten BAföG

Bergheimer Straße 147, Gebäude F
69115 Heidelberg

Öffnungszeiten

Di + Do: 10.00 – 16.00 Uhr

E-Mail für allgemeine Fragen zur Studienfinanzierung

bafoeg@stw.uni-heidelberg.de

Anschrift BAföG

Studierendenwerk Heidelberg AöR
Studienfinanzierung, Gebäude F
Bergheimer Str. 147
69115 Heidelberg
Deutschland

Fragen zu laufenden Anträgen

Nachname beginnend A – K:

bafoeg.team1@stw.uni-heidelberg.de

Nachname beginnend L – Z:

bafoeg.team3@stw.uni-heidelberg.de

BAföG-Hotline des BMBF (gebührenfrei)

0800 2236341

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08.00 – 20.00 Uhr

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