Es lohnt sich:
- Bis zu 853 € monatliche Förderung möglich (um die Erhöhung deutlich zu machen, könnte man z.B. auch die alten Beträge als Vergleichswert noch stehen lassen)
- Die Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss und damit geschenktes Geld
- Rückzahlungsbeginn des Darlehensanteils erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit ohne Zinsen
- Keine Gebühren für den Rundfunkbeitrag bei BAföG-Bezug
- Förderung von Bachelor und Master möglich
- Master kann auch gefördert werden, wenn der Anspruch im Bachelor schon einmal verloren war
- Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen (z. B. Krankheit) Förderung über die Regelstudienzeit hinaus möglich
- Nach Ablauf der Regelstudienzeit ist im letzten Jahr des Studiums „Hilfe zum Studienabschluss“ möglich
- Zuschläge für eigene Kranken- und Pflegeversicherung möglich
- Grundsätzlich Förderung auch bei eigenem Einkommen und Vermögen möglich
- Zusätzliche Förderung durch Auslands-BAföG bis zu einem Jahr
- Rückzahlungssumme max. 10.010,- € in monatlichen Raten von höchstens 130,- €, bei vorzeitiger Rückzahlung weitere Nachlässe möglich
- Bei eigenen Kindern zusätzliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung
- Förderung unabhängig vom Elterneinkommen möglich, bei vorhergehender Ausbildung und Berufstätigkeit von insgesamt sechs Jahren
Hinweis:
Der Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Ausbildungsförderung wird nur ab Antragsmonat und nicht rückwirkend geleistet.