Es lohnt sich:
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Bis zu 861 € monatliche Förderung möglich
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Studierende mit Kind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: zusätzlich 150 € als pauschaler Kinderbetreuungszuschlag
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Die Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss und damit geschenktes Geld
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Förderungshöchstdauer des Darlehensanteils erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit ohne Zinsen
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Keine Gebühren für den Rundfunkbeitrag bei BAföG-Bezug und eigenem Hausstand
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Förderung von Bachelor und Master möglich
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Master kann auch gefördert werden, wenn der Anspruch im Bachelor schon einmal verloren war
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Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen (z. B. Krankheit) Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich
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Nach Ablauf der Fördeungshöchstdauer besteht die Möglichkeit Förderung als „Hilfe zum Studienabschluss“ zu erhalten
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Zuschläge für eigene beitragspflichtige Kranken- und Pflegeversicherung möglich
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Da es Freibeträge gibt, besteht die Möglichkeit einer Förderung auch bei eigenem Einkommen und Vermögen
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Auch für einen Auslandsaufenthalt können Sie Ausbildungsförderung beziehen. Das Studierendenwerk Heidelberg ist für Anträge für einen Auslandsaufenthalt in Spanien zuständig. Die übrigen Zuständigkeiten findet man hier
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Rückzahlungssumme max. 10.010,- € in max. 77 monatlichen Raten von höchstens 130,- €, bei vorzeitiger Rückzahlung weitere Nachlässe möglich
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Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer/Ihrem SachbearbeiterIn
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Hinweis:
Der Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Ausbildungsförderung wird nur ab Antragsmonat und nicht rückwirkend geleistet.