Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder

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Gefördert vom BMBF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis September 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:

FAQs für Studierende

Checkliste: Das Wichtigste zur Überbrückungshilfe

Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung

Flowchart Ablauf Überbrückungshilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de


Sie haben Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag?

Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab und wenden Sie sich per E-Mail an uns, unter Angabe Ihrer Antrags-ID. So können wir am besten auf Ihre Fragen reagieren: ueberbrueckungshilfe-studierende@stw.uni-heidelberg.de

Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Antrag gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geprüft wurde. Es müssen klare Gründe für eine Ablehnung vorliegen, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Fülle von Anträgen nicht möglich ist, für jeden Antrag ausführliche Ablehnungsgründe zu kommunizieren.

WICHTIG: Es ist nicht möglich rückwirkend einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen oder einen zweiten Antrag im selben Monat zu stellen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie korrekte und vollständige Angaben machen, wenn Sie Ihren Antrag stellen. Alle notwendigen Unterlagen müssen zusammen eingereicht werden. Ansonsten können Sie leider keine Überbrückungshilfe erhalten.

Achtung: Studierende der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach, einschl. Bad Mergentheim und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn sind von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen.

Stipendien

Es gibt viele verschiedene Stipendien(geber), die ihre Stipendiaten nach ganz unterschiedlichen Kriterien auswählen.

Es empfiehlt sich daher eine Recherche im Internet, um herauszufinden, welches Stipendium für Sie geeignet ist. Wir empfehlen folgende Seiten:

Einige ausgewählte Stipendien stellen wir auf dieser Seite vor.

Gerne können Sie auch zu uns in die Beratung kommen: Mo - Do 9.00 - 11.30 Uhr, Mi 12.30 - 15.30, sowie nach Vereinbarung im Foyer der Abteilung Studienfinanzierung (Marstallhof 3, 69117 Heidelberg).


Begabtenförderung

Deutschlandstipendium – Die Universität Heidelberg fördert über das Deutschlandstipendium begabte Studierende. Dabei zahlt die Hälfte der Bund, die andere Hälfte übernehmen private Förderer. Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium unterstützt für mindestens zwei Semester begabte Studierende aller Nationalitäten. Zu den Förderkriterien zählen neben den bisherigen Leistungen in Schule und Studium auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in der Hochschulpolitik, in Religionsgemeinschaften oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Besondere biografische Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben, werden ebenfalls berücksichtigt.

Aufstiegsstipendium – unterstützt besonders leistungsfähige Berufserfahrene beim Hochschulstudium. Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und richtet sich an Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich.

Studienstiftung des deutschen Volkes – der Antrag kann nicht von den Studierenden selbst, sondern nur von einer Lehrkraft der Hochschule gestellt werden. Das Grundstipendium wird elternabhängig in Anlehnung an BAföG berechnet.

Hans-Böckler-Stiftung – Die gewerkschaftsnahe Stiftung, fördert Studierende und Promovierende, die neben fachlicher Qualifikation eigenes gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement zeigen.

Stiftung der Deutschen Wirtschaft – fördert Studierende und Doktoranden mit überdurchschnittlichen Fachleistungen und erkennbarer Bereitschaft, über das eigene Fachgebiet hinauszuschauen und sich gesellschaftlich zu engagieren.

Cusanuswerk – fördert besonders begabte katholische deutsche und EU-europäische Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen ab dem zweiten Fachsemester.

Evangelisches Studienwerk – fördert begabte evangelische, deutsche, west- und osteuropäische Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland, Bewerbungsgrenze: fünftes Fachsemester für Hochschulen, dritten Semester für Fachhochschulen.

Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds – fördert Studierende an Hochschulen/ Fachhochschulen, zeitweiliges, fachspezifisch begründetes Studium im Ausland, Aufbaustudien (Erst-Studiengänge werden vorrangig gefördert, es muss begründet werden, dass das Aufbaustudium für den angestrebten Beruf von Bedeutung ist) und Promotion. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der finanziellen und sozialen Situation des Antragstellers bzw. der Familie des Antragstellers.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung in der Broschüre des Ministeriums für Bildung und Forschung „Mehr als ein Stipendium“ oder in dem Stipendienführer „Der Weg zum Stipendium“, herausgegeben vom Verlag squeaker.net GmbH, in der zweiten erweiterten Auflage (11. Juli 2011); 336 Seiten; ISBN: 978-3940345202; Preis 19,90 Euro.


Parteinahe Stiftungen

Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah) – fördert sowohl deutsche als auch ausländische Studierende, die nicht älter als 32 Jahre sein sollen. Überdurchschnittliche Studienleistungen werden erwartet. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage. Doktoranden und ausländische Studierende werden in der Regel unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage gefördert.

Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah) – fördert Deutsche und BildungsinländerInnen (Abitur in Deutschland).

Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis '90/DIE GRÜNEN-nah) – fördert ab dem zweiten Semester. Eine Mindestförderzeit von drei Semestern (noch Regelstudienzeit) wird vorausgesetzt, d. h. Bewerber und Bewerberinnen sollten sich spätestens zwei Jahre vor Studienende bewerben.

Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah) – fördert deutsche und ausländische Studierende und Graduierte an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen sowie Fachhochschulen ab dem zweiten Fachsemester.

Hans-Seidel-Stiftung (CSU-nah) – fördert deutsche Studenten an Universitäten Fachhochschulen oder Hochschulen für bildende Künste und Musik im Erststudium, die unter 32 Jahren alt sind.

Bundesstiftung Rosa Luxemburg (DIE LINKE-nah) – fördert ab dem dritten (Uni) ‒ bzw. zweiten Semester (FH). Bewerbungstermine: 31. Oktober zum Sommersemester des nächsten Jahres, 30. April für das Wintersemester.


Besondere Personenkreise

Otto Benecke Stiftung – fördert Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge bis zum Alter von 30 Jahren, die hier ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen wollen, und Spätaussiedler sowie Kontingentflüchtlinge und Asylberechtigte bis 50 Jahre, die im Herkunftsland eine Hochschulausbildung abgeschlossen haben.

Stiftung Deutsche Sporthilfe – fördert lediglich bereits geförderten Spitzensportler der A-, B- und C-Kader von Sportfachverbänden unter Berücksichtigung ihrer bisherigen sportlichen Erfolge sowie ihrer sozialen Situation.

Gesellschaft der Freunde Universität Heidelberg – bietet ideelle und finanzielle Unterstützung für in Not geratene Studierende an der Universität Heidelberg, die Förderung studentischer Projekte und verleiht jährlich mit den 2.500 Euro dotierten „Preis der Freunde“

Markelstiftung – fördert begabte baden-württembergische Studierende oder deutsche Studierende, die in Baden-Württemberg studieren (in Ausnahmefällen auch ausländische Studierende) und die Kosten für ein Studium nicht bestreiten können. Die Stiftung ist frei von politischen, weltanschaulichen und religiösen Bindungen. Die Förderung erfolgt einmalig oder laufend, frühestens ab dem zweiten Semester, je zur Hälfte als Stipendium und als zinsloses Darlehen.

Gerda Tschira Stiftung – ermöglicht alleinerziehenden Studierenden und DoktorandInnen der Informations- und Wirtschaftswissenschaften einen Aufenthalt im Ausland – zusammen mit ihren Kindern.

Peter Fuld Stiftung – fördert Studierende, die aufgrund ihres sozialen Umfeldes und/oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder unter ihrer Herkunft zu leiden haben, für maximal vier Examenssemester, falls der Abschluss aufgrund fehlender Mittel gefährdet erscheint (finanzielle Bedürftigkeit) und das bisherige Studium zielstrebig mit guten Leistungen bestritten wurde (Förderungswürdigkeit).


Promotionsstipendien

Graduiertenakademie der Universität Heidelberg fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz.

Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert den besonders qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs. Bei den Stipendien handelt es sich um nicht übertragbare persönliche Beihilfen.


Stipendien zum Studium im Ausland

DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst vergibt Jahres- und Semesterstipendien zum Studium an einer ausländischen Universität, Sprachkursstipendien, Fachkursstipendien, Stipendien für Graduierte zu Ergänzungs- und Aufbaustudien an einer ausländischen Hochschule sowie Kurz- und Jahresstipendien für DoktorandInnen und Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen der Promotion.

Fulbright-Kommission – fördert ausschließlich Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in den USA bis zu einem Jahr studieren möchten und mindestens im fünften Fachsemester sind.

Landesstiftung Baden-Württemberg – fördert Studierende und Graduierte baden-württembergischer Hochschulen, die an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren.

 

Europäische Mobilitätsprogramme – Im Rahmen der Mobilitätsprogramme der Europäischen Gemeinschaft - SOKRATES/ERASMUS - können studierende Teilstipendien für Auslandsaufenthalte an über 200 europäischen Partneruniversitäten erhalten.
Infos und Beratung bei:

Akademisches Auslandsamt der Universität Heidelberg

Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg
Infozimmer 135

Tel.: 06221 54-2174
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 9.00 - 14.00 Uhr; Di 9.00 - 16.00, Fr 9.00 - 12.00 Uhr

Akademisches Auslandsamt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Keplerstraße 87, 69120 Heidelberg
HEISS-Initiative ‒ Raum 011

Tel: 06221 477189
E-Mail: ph-heiss@gmx.de

Akademisches Auslandsamt der Fachhochschule Heilbronn

Max-Planck-Straße 39, 74081 Heilbronn
Heike Dollt-Auchter (Outgoings/Beratung und Betreuung deutscher Studierender)
Tel.: 07131 504263
Fax: 07131 252470
E-Mail: auchter@hs-heilbronn.de

Weitere Infos zu Stipendiengebern, die einen Auslandsaufenthalt finanzieren, unter Stipendiendatenbank.

 

Darlehensfonds des Studierendenwerks Heidelberg

Bei finanziellen Engpässen kurz vor dem Examen kann im Einzelfall vom Studierendenwerk Heidelberg ein zinsloses Bürgschaftsdarlehen gewährt werden.

Die Vergabe erfolgt nur an Studierende, mit deren ordnungsgemäßem Studienabschluss gerechnet werden kann, um ihnen eine eingehende Examensvorbereitung und das Ablegen der Abschlussprüfung zu ermöglichen. Das Studierendenwerk Heidelberg macht die Vergabe grundsätzlich vom Nachweis von Studienleistungen abhängig, die erkennen lassen, dass die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Studienabschluss gegeben sind. Bei Antragstellung sind entsprechende Studiennachweise oder Bestätigungen der Anmeldung zur Prüfung durch das zuständige Prüfungsamt vorzulegen, sofern sie nicht bei vorliegenden BAföG-Unterlagen vorhanden sind.

Die Höhe des Darlehens beträgt in der Regel höchsten das Sechsfache des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes (zuletzt 4.020 Euro). Die Auszahlung erfolgt in den letzten sechs Monaten des Studiums, die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach Beendigung des Studiums. Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist der Nachweis eines tauglichen Bürgen und Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen SachbearbeiterInnen für BAföG oder bei der offenen Sprechstunde im Foyer der Abteilung Studienfinanzierung.

 

Antragsformulare für ein Darlehen aus dem Darlehensfonds gibt es hier und in den ServiceCenter/InfoCafé International des Studierendenwerks Heidelberg.

Download Antragsformular und Darlehensrichtlinien

Semesterbeitragsstipendium des Studierendenwerks

Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger/innen mit Sozialleistungsbezug

Studieninteressierte aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, sind oftmals nicht in der Lage, den zur Immatrikulation fälligen ersten Semesterbeitrag aufzubringen. Diese Sozialleistungen sind Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Seit 2017 stellt das Studierendenwerk Heidelberg betroffenen Studierwilligen einmalige Stipendien in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags zur Verfügung. Damit soll insbesondere Studieninteressierten aus hochschulfernen Elternhäusern bzw. Studieninteressierten mit Migrationshintergrund die Aufnahme eines Studiums ermöglicht werden.

Anträge müssen spätestensvier Wochen vor der Immatrikulation an einer Hochschule beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein.

Der Antrag und die Vergabekriterien können hier heruntergeladen werden.

Bei Fragen zum Semesterbeitragsstipendium wenden Sie sich bitte an:

Martina Kokott
Tel.: (06221) 54-2643
studienkredit@stw.uni-heidelberg.de

Doris Gärtner
Tel.: (06221) 54-3758
sozb@stw.uni-heidelberg.de

Den ausgefüllten Antrag entweder per Post an das Studierendenwerk Heidelberg senden oder an der Infotheke im Foyer der Abteilung Studienfinanzierung im Marstallhof persönlich abgeben:

Postanschrift
Studierendenwerk Heidelberg
Abteilung Studienfinanzierung/Frau Kokott
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Bildungskredit

Wer nur für eine kürzere Zeit einen finanziellen Engpass überbrücken möchte, sollte sich über den Bildungskredit informieren:

Zielgruppe

Die Bundesregierung bietet Studierenden im Hauptstudium oder in einem Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.

Auszahlung/Laufzeit

Ziel des Bildungskredits ist eine zeitlich befristete (längstens für 24 Monate) und betragsmäßig begrenzte (max. 7.200 Euro, höchstens 300 Euro monatlich und/oder bis zu 3.600 € Einmalzahlung) Hilfe zur Erleichterung der Ausbildung oder zur Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand.

Bedingungen

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern, wobei eine Sicherheitsleistung für die Kreditgewährung und ein Verwendungsnachweis nicht verlangt werden. Eine Bewilligung hängt auch nicht davon ab, ob der/die Studierende BAföG-Leistungen bezieht oder persönlich alle Voraussetzungen erfüllt, um BAföG-berechtigt zu sein. Erforderlich ist allerdings, dass es sich um eine Inlands- oder Auslandsausbildung handelt, die als förderungsfähig nach dem BAföG eingestuft ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites besteht nicht.

Antrag/Abwicklung

Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls werden dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt.

Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.

Anträge sind bei dem für die Bearbeitung allein zuständigen Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln erhältlich. Eine Antragstellung ist auch über das Internet möglich.

Infos auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Bildungskredit-Hotline
Tel.: 022899 3584492
Fax: 022899 3584850
E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
www.bildungskredit.de

Studienkredite (inklusive Corona-Änderungen)

Finanzielle Engpässe sind für Studierende an der Tagesordnung. Neben Vorlesungen, Seminaren, Praktika und Hausarbeiten fehlt oft einfach die Zeit, genügend Geld hinzu zu verdienen. Mehrere Banken haben bereits Kreditmodelle aufgelegt. Einer davon ist der KfW-Studienkredit, den wir im Folgenden vorstellen.

Alle nachstehenden Angaben sind vorläufig und daher ohne Gewähr!

 

Der KfW-Studienkredit

Studierendenwerk Heidelberg „Vertriebspartner“ der KfW

Die KfW (öffentlich-rechtliche Bank in der Trägerschaft des Bundes und der Länder) bietet  Studienkredite zur Ausbildungsfinanzierung eines Studiums an in Deutschland gelegenen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen an. Auch das Studierendenwerk Heidelberg ist Vertriebspartner der KfW. Es bietet Studierenden aller deutschen Hochschulen Beratung zu den Kreditkonditionen und Hilfe beim Abschluss entsprechender Darlehensverträge an.

Sprechzeiten:
Mo - Do 9.00 - 11.30 Uhr, Mi 12.30 - 15.30 Uhrund nach Vereinbarung

Foyer der Abteilung für Studienfinanzierung (Marstallhof 3, 69117 Heidelberg)
Tel.: 06221 54-3734
E-Mail: studienkredit@stw.uni-heidelberg.de

 

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienkredit. Über einen Kreditantrag entscheidet ausschließlich die KfW. Der Vertriebs­partner darf ein unvoll­ständiges oder den Vergabebedingungen nicht entsprechendes Ver­trags­angebot nicht an die KfW weiterleiten. Außerdem: Die nachstehenden Erläute­rungen sind unverbindlich; sie können keine Ansprüche gegen die KfW oder gegen das Studierendenwerk Heidelberg begründen, die über das Vertragsangebot und die Vertrags­bedingungen der Bank hinausgehen.

 

Das Verfahren

Interessenten besorgen sich bei der KfW ausschließlich über das Internet Informa­tionen zu den Darlehenskonditionen und das ihrem Studienfinanzierungsbedarf entsprechende Vertragsangebot (www.kfw.de). Mit dem vollständigen, noch nicht unter­schrie­ben Vertragsangebot und den erforderlichen Original­nachweisen zu Person und Studium wenden sich die Studierenden persönlich an einen Vertriebspartner ihrer Wahl. Der Vertriebspartner prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (bei dieser Gelegenheit kann das Vertragsangebot auch noch unmittelbar geändert werden), beglaubigt die in seiner Gegenwart vorzunehmenden Vertragsunterschriften, bestätigt der Bank via Internet die Richtigkeit der Antragsdaten und leitet die schriftlichen Vertragsunterlagen an die Bank weiter. Die Entschei­dung teilt die KfW dem Darlehensnehmer mit.

Später: Der Kreditnehmer muss bei einem Vertriebspartner halbjährlich ‒ jeweils bis 15.04. und 15.10. ‒ nachweisen, dass die Auszahlungsbedingungen des Studienkredits auch weiterhin vorliegen. Nach Ende der letzten Auszahlungsperiode sind alle weiteren Klärungen unmittelbar bei der KfW vorzunehmen; die Vertriebspartner sind dabei nicht mehr beteiligt.

 

Änderungen in der Corona-Situation

  • In der aktuellen Corona-Situation wird der KfW-Studienkredit in der Auszahlungsphase für den Zeitraum von Mai 2020 bis März 2021 zinsfrei gestellt.
  • Ab Juli 2020 ist er außerdem auch für internationale Studierende (mit Wohnsitz in Deutschland) geöffnet, wenn der Kredit zwischen 01.06.2020 und 15.02.2021 beantragt wird. Die Internationalen Studierenden, die den Kredit innerhalb dieses Zeitraums beantragt haben, können den KfW-Studienkredit dauerhaft weiterbeziehen zu den üblichen Konditionen.
  • Ab dem 1. April 2021 gilt, bei weiterem Bezug des Kredits bzw. während der Karenz- und Rückzahlungsphase, wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird.
  • Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.

 

Corona-Hilfe des BMBF: Finanzielle Unterstützung für Studierende durch die KfW (Deutsch)

Information about the KfW Student Loan (Englisch)

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de.